Leitergerüst

Gefahren

Kippen/Herabfallen
Absturz

Sicherheitsmaßnahmen

Leiterverankerung mind 2 x je Leiter.
1 x pro Geschoß max 4,0 m Abstand (Ausnahme Belagshöhe 6,0 m: 1 Verankerung genügt).

Prüfungen

Benützungsüberprüfung
Wöchentlich/monatlich
Aufstellungsüberprüfung

Aufliegende Unterlagen

- Vormerk über die Überprüfung durch eine fachkundige Person des Gerüstaufstellers nach Fertigstellung des Gerüsts
- Vormerk über die Überprüfung auf offensichtliche Mängel durch eine fachkundige Person des Gerüstbenützers vor der erstmaligen Benützung, sowie mindestens einmal monatlich bei Systemgerüsten und einmal wöchentlich bei Nicht-Systemgerüsten

Weiterführende Literatur

Baumappe E8 Arbeits- und Schutzgerüste
BauV 7. Abschnitt Gerüste
AM-VO § 40 Gerüste
ÖNORM B 4007:2015