Dachfanggerüst

Gefahren

Kippen/Herabfallen
Absturz

Sicherheitsmaßnahmen

Ausschussgerüst, Konsolgerüst oder ausgebautes Fassadengerüst verwenden.
Schutzwand tragfähig, mind. 1,0 m hoch.
Schutznetze/Schutzgitter zulässig (max. 10 cm Maschenweite).
Oberer Rand mind. 60 cm rechtwinkelig zur Dachfläche gemessen.
Belag max. 1,5 unter Dachsaum.
Zu sichernde Arbeitsbereiche 2,0 m seitlich überragend.

Prüfungen

Aufsteller-/Benutzerüberprüfung
Benützungsüberprüfung
Wöchentlich/monatlich

Aufliegende Unterlagen

- Vormerk über die Überprüfung durch eine fachkundige Person des Gerüstaufstellers nach Fertigstellung des Gerüsts,
- Vormerk über die Überprüfung auf offensichtliche Mängel durch eine fachkundige Person des Gerüstbenützers vor der erstmaligen Benützung sowie mindestens einmal monatlich bei Systemgerüsten und einmal wöchentlich bei Nicht-Systemgerüsten

Weiterführende Literatur

Baumappe E8 Arbeits- und Schutzgerüste
BauV 7. Gerüste und 11. Abschnitt Arbeiten auf Dächern
AM-VO § 40 Gerüste
ÖNORM B 4007:2015