Bockgerüst

Gefahren

Kippen/Herabfallen
Absturz

Sicherheitsmaßnahmen

Holzböcke bis max. 1,0 m Höhe.
Mit Metallbeinen bis 2,0 m.
Metallböcke bis 2,80 m (Steckbolzen unverlierbar, ausreichend stark).
Wo möglich 3 Böcke auf 1 Pfostenlänge verwenden.
Bockabstand max. 3,0 m, bei ausgezogenem Einschubteil: max. 2,0 m.

Prüfungen

Aufsteller-/Benutzerüberprüfung
Benützungsüberprüfung
Wöchentlich/monatlich

Aufliegende Unterlagen

Bei mehr als 2 m Absturzhöhe: Vormerk über die Überprüfung auf offensichtliche Mängel durch eine fachkundige Person des Gerüstbenützers vor der erstmaligen Benützung sowie mindestens einmal monatlich bei Systemgerüsten und einmal wöchentlich bei Nicht-Systemgerüsten

Weiterführende Literatur

Baumappe E8 Arbeits- und Schutzgerüste
BauV 7. Abschnitt Gerüste
AM-VO § 40 Gerüste
M 264 Bockgerüst