Absturz
Statt Absturzsicherungen sind stabile Abgrenzungen möglich (auf Flächen bis 20° Neigung).
Brustwehren aus Holz, Metallrohr, gespannten Seilen oder Ketten zulässig.
Anbringung in 1,00 m bis 1,20 m Höhe und ca. 2,0 m vor der Absturzkante (Balkon/Loggia an der Zutrittsöffnung).
Betreten nur aus Arbeitsgründen und mit Anseilschutz.
Anseilschutz bei Betreten des abgesperrten Bereiches
Regelmäßige Überprüfung
Benützungsüberprüfung
Aufstellungsüberprüfung
BauV §9
AUVA M 202, M 222
Baumappe E7 Absturzsicherung