Quetschen
Scheren
Absturz
Verbrühen/Verbrennen
Auf tragfähigen Untergrund achten.
Geländestufen beachten (Sicherheitsabstände).
Sicherer Maschinistenstandplatz.
Gegen unbefugte Inbetriebnahme sichern.
Trittsichere Oberfläche der Rüttelbohle.
Keine Personen und Geräte im Gefahrenbereich dulden.
Gefährdung aus Antrieb/Heizeinrichtung beachten.
Für Wartung: Motor abstellen; Geräteteile absenken oder stützen.
Ausbildung/betriebliche Erlaubnis
Für Jugendliche mit Lernfahrausweis oder Lenkerberechtigung (kraftrechtliche Vorschriften) erlaubt
Jährlich
Vor Inbetriebnahme
Lenkerberechtigungen der Arbeitnehmer und schriftliche Lenkerbewilligung des Arbeitgebers (= "Innerbetrieblicher Führerschein")
Bedienungsanleitung
BauV 21. Abschnitt Arbeiten mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
VOLV
VOPST