Bagger mit Hebevorrichtung

Gefahren

Quetschen
Kippen/Herabfallen
Überfahren

Sicherheitsmaßnahmen

Gegen unbefugte Inbetriebnahme sichern.
Keine Person in Gefahrenbereich dulden.
Mitfahrt von Personen nur auf geeigneten Plätzen.
Personenhub nur mit geprüften Arbeitsmitteln.
Grabwerkzeug gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern.
Auf tragfähigen Untergrund und Geländestufen achten (Sicherheitsabstände).
Bei Sichteinschränkung Einweiser.
Für Wartung: Motor abstellen; Geräteteile absenken oder stützen.
Gefahren aus Antrieb beachten.
Zurücklaufen der Last verhindern, durch: Rückschlagventil zwischen Pumpe und Hubzylinder oder Windwerk mit selbsthemmendem Getriebe, oder selbsttätig wirkende Bremse.
Beim Heben von Personen Zusatzbestimmungen beachten.

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

Ausbildung/betriebliche Erlaubnis
Für Jugendliche mit Lernfahrausweis oder Lenkerberechtigung (kraftrechtliche Vorschriften) erlaubt

Prüfungen

Abnahmeprüfung
Jährlich
Vor Inbetriebnahme

Aufliegende Unterlagen

Lenkerberechtigungen der Arbeitnehmer und schriftliche Lenkerbewilligung des Arbeitgebers (= "Innerbetrieblicher Führerschein")

Weiterführende Literatur

Bedienungsanleitung
BauV 21. Abschnitt
Prüfbuch aufliegend
Baumappe E0 Baumaschinen Allgemeines, E13 Prüfungen von Maschinen
Arbeitsmittelverordnung - AM-VO §§ 24, 53 selbstfahrende Arbeitsmittel