Quetschen
Kippen/Herabfallen
Überfahren
ggf. Vibration
Gegen unbefugte Inbetriebnahme sichern.
Keine Person im Gefahrenbereich dulden.
Mitfahrt von Personen nur auf geeigneten Plätzen.
Personen nur mit geprüften Arbeitsmitteln heben.
Grabwerkzeug gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern.
Auf tragfähigen Untergrund und Geländestufen achten (Sicherheitsabstand).
Bei Sichteinschränkung Einweiser.
Für Wartung: Motor abstellen; Geräteteile absenken oder stützen.
Gefährdungen aus Antrieb beachten.
Ausbildung/betriebliche Erlaubnis
Für Jugendliche mit Lernfahrausweis oder Lenkerberechtigung kraftrechtliche Vorschriften) erlaubt
Jährlich
Vor Inbetriebnahme
Lenkerberechtigungen der Arbeitnehmer und schriftliche Lenkerbewilligung des Arbeitgebers (= "Innerbetrieblicher Führerschein")
Bedienungsanleitung
BauV 21. Abschnitt Arbeiten mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
Baumappe E0 Baumaschinen Allgemeines, E13 Prüfungen von Maschinen
Arbeitsmittelverordnung - AM-VO §§ 23, 53 selbstfahrende Arbeitsmittel