Abtrag künstliche Mineralfasern

Gefahren

Einatmen von künstlichen Mineralfasern

Sicherheitsmaßnahmen

Alte KMF-Dämmstoffe die vor dem Jahr 1998 produziert wurden. Bei diesen muss von einem Verdacht auf krebserregende Wirkung ausgegangen werden, weshalb diese Materialien bei Zutreffen des Abfallbegriffs jedenfalls als gefährlicher Abfall einzustufen sind. Dieser Verdacht kann nur durch einen Einzelnachweis widerlegt werden.
Organisatorische Maßnahmen:
- Arbeitsbereiche abgrenzen und kennzeichnen
- Anzahl der ArbeitnehmerInnen minimieren
- Arbeitsverfahren so wählen, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird. Wichtig dabei ist ein möglichst zerstörungsfreier Ausbau. Abblasen mit Druckluft oder Trocken-Kehren sollte vermieden und stattdessen Industriestaubsauger eingesetzt werden, um Arbeitsbereiche
zu reinigen. Der Einsatz von Industriestaubsaugern ist wichtig, um die Freisetzung von Fasern über herkömmliche Staubsaugerbeutel zu vermeiden!
- Bauwerksöffnungen (Fenster, Türen, ...) im unmittelbaren Arbeitsbereich sind dicht verschlossen zu halten.
Zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Staubwände oder -vorhänge sind durch den Auftraggeber bereits im
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) vorzusehen und entsprechend zu beauftragen.
- Keine schnell laufenden Maschinen (Schleif-, Trenn-, oder Bohrmaschinen).
- Nach Möglichkeit frei gelegte Fasern befeuchten bzw. mit Restfaserbindemittel besprühen.
- Abfälle sind am Entstehungsort möglichst staubdicht zu verpacken, ggf. zu befeuchten und zu kennzeichnen.
Für den Transport sind geschlossene Behältnisse (z.B. Tonnen, reißfeste Säcke, Big Bags, Deckelmulden) zu verwenden. Lose Lagerungen sind zu vermeiden.
- Bei mangelnder Reinigungsmöglichkeit des Arbeitsplatzes:
Folienabdeckung von Böden oder Untergrund.
- Waschmöglichkeit in der Nähe des Arbeitsplatzes vorsehen.
- Hautschutzplan erstellen, diesen unterweisen und Hautpflegemittel zur Verfügung stellen.
- Hände und Gesicht nach der Arbeit waschen, bei Bedarf Hautpflegemittel verwenden.
- Trennung der Arbeitskleidung von der Privatkleidung.
- Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig reinigen.
- Rauchverbot und Essverbot in den Arbeitsbereichen.
Verpackte Dämmstoffe erst am Arbeitsplatz auspacken.
- Material nicht werfen.
- Beim Zerteilen nur mit Messer oder Schere schneiden, nicht reißen

Persönliche Schutzausrüstung

Atemschutz: Halb-/Viertelmaske mit P2-Filter
Schutzhandschuhe, z.B. aus Leder, oder nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe
Schutzbrille, insbesondere bei Überkopfarbeiten
Atmungsaktiver Schutzanzug Typ 5 oder gleichwertige Maßnahmen

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

für Jugendliche verboten
keine schwangeren Personen und stillende Mütter
für Lehrlinge unter Aufsicht erlaubt

Aufliegende Unterlagen

Gefahrenbeurteilung => Maßnahmen

Weiterführende Literatur

GKV
KJBG-VO
WKO – Kurzanleitung für den Umgang mit künstlichen Mineralfasern im Bauwesen
AUVA Merkblatt M.plus 340.6 Krebserzeugende Arbeitsstoffe auf Baustellen
Leitfaden und Muster für Arbeitsplan unter www.wko.at/dachdecker
VGÜ