Lösemittelhaltige Stoffe

Gefahren

Explosion

Sicherheitsmaßnahmen

Primäre Explosionsschutzmaßnahmen:
Es ist dafür zu sorgen, dass die Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung von Arbeitsvorgängen so erfolgt, dass die Entstehung von explosionsgefährdeten Bereichen möglichst vermieden wird. Grundsätzlich sollen brandgefährliche Arbeitsstoffe ersetzt werden; ist dies nicht möglich, sind explosionsfähige Atmosphären an der Entstehungsstelle zu erfassen und in geeigneter Weise abzuführen oder geeignete Lüftungsmaßnahmen zu treffen.
Sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen:
In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen keine wirksamen Zündquellen vorhanden sein. Daher sind Rauchen, offenes Feuer und offenes Licht verboten. Weiters ist das Entstehen von Funken oder elektrostatischen Aufladungen durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Erforderlichenfalls ist dieser Bereich abzuschranken und durch entsprechende Warnschilder, die auf die Brand- und Explosionsgefahr hinweisen, zu kennzeichnen. Geeignete Feuerlöscher in ausreichender Zahl sind jedenfalls bereitzustellen.
Geeignete Persönliche Schutzausrüstung (keine Funkenbildung), Arbeitskleidung und Arbeitsschuhe sind den ArbeitnehmerInnen zur Verfügung zu stellen und müssen von diesen getragen werden.
Lagerung:
Bei der Lagerung von brandgefährlichen oder explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen müssen die Schutzmaßnahmen insbesondere gegen Entzünden der Arbeitsstoffe getroffen sein. Solche Lagerungen müssen so eingerichtet und angelegt sein, dass ein Brand rasch und ungehindert bekämpft werden kann.
Brand- und explosionsgefährliche Arbeitsstoffe sind immer in eigenen Lagern aufzubewahren; an der Arbeitsstelle darf sich immer nur der voraussichtliche Tagesbedarf an gefährlichen Arbeitsstoffen befinden.

Persönliche Schutzausrüstung

lt. Explosionsschutzdokument

Prüfungen

Voraussetzungen lt. Explosionsschutzdokument vor Arbeitsbeginn

Weiterführende Literatur

ChemG
ChemV
VbF
BauV 2. Abschnitt Arbeitsvorgänge und Arbeitsverfahren
VEXAT
Sicherheitsdatenblätter
AUVA M 301 Explosionsschutz und M.plus 327 Einsteigen in enge Räume und Behälter
VEXAT-Merkblatt ""Explosionsfähige Atmosphären"" (Bezug www.bau.or.at>Recht>Arbeitssicherheit)
Baumappe B18 Chemikalien / Gefährliche Arbeitsstoffe
AUVA M 391 Sicherer Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
M.plus 302 Gefährliche Arbeitsstoffe - Information und Unterweisung