Stolpern/Umknicken
Überfahren
Einverständnis mit Gleisbetreiber herstellen.
Bei laufendem Bahnbetrieb Sicherung durch geschulte Posten.
Vor Arbeitsbeginn einweisen in Gefahren, Warnsignale usw.
Räumseite festlegen.
Räumprobe bei sperrigem Gerät.
Sogwirkung beachten, niemals auf fahrende Gleisfahrzeuge auf- oder abspringen.
Warnkleidung
Baumappe D19 Arbeiten im Gleisbereich
BauV 15. Abschnitt Bau- und Erhaltungsarbeiten bei Eisenbahnanlagen und auf Straßen mit Fahrzeugverkehr
VOPST
VOLV