Ersticken
Vergiften
Brand
Explosion
Falls erforderlich Gerät durch Fachmann entfernen lassen.
Vor Arbeitsbeginn Absperreinrichtungen erheben.
Ableuchten von Verbindungsstellen mit offener Flamme verboten.
Bei Gasgeruch Räume gut lüften, offene Flammen löschen, Funkenbildung vermeiden, GVU verständigen. Sofort zugehörige Absperreinrichtung schließen.
In Betrieb stehende Heizgeräte nicht abdecken.
Geräte vor Verschmutzung schützen, ggf. Umhüllung sicherstellen, dabei gegen Inbetriebnahme sichern.
Geräte mit Gassteckdosen nach Aufstellung wieder fixieren.
Geräteabgasanlage/-leitung fachgerecht anschließen (lassen).
Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen (gesetzlich wenn ArbeitnehmerInnen länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)
Baumappe A1 Koordination