Arbeiten im Bereich von Gasleitungen

Gefahren

Ersticken
Brand
Explosion

Sicherheitsmaßnahmen

Vor Arbeitsbeginn Leitungsführung/Absperreinrichtungen erheben.
Zugang zu Absperreinrichtungen sicherstellen.
Ableuchten von Verbindungsstellen mit offener Flamme verboten.
Absperrung und Restgasentleerung veranlassen.
Bei Arbeiten an Leitungsanlagen erforderliche Maßnahmen mit Installateur/GVU festlegen, Feuerlöscher bereitstellen, Gefahren aus Restgas und Flugrost beachten.
Bei Gasgeruch Räume gut lüften, offene Flammen löschen, Funkenbildung vermeiden, GVU verständigen. Ist die Gasaustrittsstelle erkennbar, sofort zugehörige Absperreinrichtung schließen.

Aufliegende Unterlagen

Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen (gesetzlich wenn ArbeitnehmerInnen länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)

Weiterführende Literatur

Baumappe A1 Koordination