Sanitätsraum

Sicherheitsmaßnahmen

Pflicht ab 50 ArbeitnehmerInnen (ab 100, falls Spital mit Unfallstation innerhalb 10 km).
Gut erreichbar mit Tragbahre und Rettungsfahrzeug.
Deutlich und dauerhaft kennzeichnen.
Sanitätsräume dürfen von außen nicht einsehbar sein.
Ausreichend beleuchtbar und belüftbar.
Ausstattung: Liege, Kalt-/ Warmwasser, Seifenspender, Einweghandtücher, Telefon.
Heizbar mind. 21°C.
Abortanlage in der Nähe.

Prüfungen

Jährlich

Weiterführende Literatur

Baumappe B10 Erste Hilfe
BauV §32 Sanitätsraum
AStV §41 Sanitätarraum