Prüfungen

Sicherheitsmaßnahmen

Für die Prüfung von Arbeitsmitteln sind basierend auf dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz unter "Prüfungen" die entsprechenden Prüfintervalle im jeweiligen Stichwort eingetragen.
Wir empfehlen eine wiederkehrende Tätigkeit "Prüfung Arbeitsmittel" anzulegen. Diese müsste alle Arbeitsmittel mit Prüfpflichten enthalten und durch Eintragung von "Besonderheiten" wären detaillierte Festlegungen zu treffen.
Insbesondere ist auf den zur Prüfung befugten Personenkreis zu achten. Für die auf Baustellen verwendeten Arbeitsmittel sind diese der Bauarbeiterschutzverordnung zu entnehmen.

Weiterführende Literatur

ASchG §37
AM-VO §§ 6 - 11 Prüfpflichten
BauV § 151
AI-Folder Prüfpflichtige Arbeitsmittel
AI-Übersicht prüfpflichtige Arbeitsmittel
AI-Die häufigsten prüfpflichtigen Arbeitsmittel auf Baustellen
Baumappe E13 Prüfungen von Maschinen