Ersticken
Verbrühen/Verbrennen
Brand
Brennbares Material fernhalten
auf Personen im Gefahrenbereich achten
im brennenden Zustand nicht unbeaufsichtigt lassen
Zündsicherung
Ventile nach Gebrauch schließen
geeigneten Feuerlöscher bereithalten
regelmäßiger Luftaustausch
Kleidung nicht entflammbar
Schutzhandschuhe
Jährlich
Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme
Dichtheit der Gasversorgung prüfen
(Gehör-, Schaum- oder Geruchsprüfung)
Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)
Bedienungsanleitung
Baumappe B17 Flüssiggasanlagen und D17 Arbeiten mit Flüssiggas
BauV 19. Abschnitt Arbeiten mit Flüssiggas
AUVA M 363 Flüssiggas
Flüssiggas-VO
Technische Regeln Flüssiggas/G2 erhältlich bei: ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach)