Erste-Hilfe-Maßnahmen festlegen und durchführen.
Information der Aufsichtsführenden und Mitarbeiter (Ersthelfer in ausreichender Anzahl gemäß Firmendatei, Verbandskasten, Trage ab 20 Arbeitnehmer, Sanitätsraum ab 50 bzw. 100 Arbeitnehmer).
Ersthelfer
AUVA M 100 Erste Hilfe-Österreichisches Rotes Kreuz
BauV §§31-32
Baumappe B10 Erste Hilfe