Brandschutz

Sicherheitsmaßnahmen

Brandschutzmaßnahmen festlegen und durchführen.
Information der Aufsichtsführenden.
Feuerlöscheinrichtungen installieren, kennzeichnen und kontrollieren.
Bei Gasgeruch aus versperrten Räumen/Gebäuden GVU (Notrufnummer 128), Feuerwehr (122), Polizei (133) verständigen. Gefahrenbereich absichern.

Persönliche Schutzausrüstung

Wenn Gefahr durch Sauerstoffmangel: Selbstretter vorsehen

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

Vom Arbeitgeber bestellte, für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer verantwortliche Person

Prüfungen

Feuerlöscher alle 2 Jahre prüfen
Regelmäßige Überprüfung

Aufliegende Unterlagen

- Aufzeichnung über jährliche Einsatzübung bei Brandalarm
- Brandschutzordnung
- Brandalarmplan
- Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen
(gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)

Weiterführende Literatur

Baumappe B11 Brandschutz
BauV 5. Abschn. Brandschutzmaßnahmen
Brandschutzordnung, wenn von Behörde gefordert
AStV 5. Abschn. Erste Hilfe und Brandschutz