Beschilderung

Gefahren

Stürzen / fallen
Zusammenstoß
Überfahren

Sicherheitsmaßnahmen

Verkehrszeichen laut StVO bzw. Behördenvorschreibung verwenden, max. 2 Zeichen pro Pfosten.
Nicht gültige Verkehrszeichen abdecken.
Tempobeschränkung nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß (z.B. wenn gearbeitet wird, Fahrbahn unbefestigt ist etc.).
Warnleuchten bei Dunkelheit/schlechter Sicht verwenden.

Persönliche Schutzausrüstung

Warnkleidung

Weiterführende Literatur

Baumappe B12 Sicherheitskennzeichnung
BauV § 109
StVO