Sanitäreinrichtungen

Sicherheitsmaßnahmen

für je höchstens 20 männliche und je höchstens 15 weibliche Arbeitnehmer mindestens eine verschließbare Abortzelle
für je 15 Arbeitnehmer ab 15 Arbeitnehmer ein Pissstand
je 5 ArbeitnehmerInnen muss 1 Waschplatz vorhanden sein
Waschraum: wenn mehr als 10 ArbeitnehmerInnen länger als 2 Wochen beschäftigt.
1 Duschstelle für je 20 ArbeitnehmerInnen
Genügt in Firmensitz/Unterkunft, wenn diese in 30 Minuten zu Fuß oder mit beigestellten Fahrgelegenheiten erreicht werden kann
Waschgelegenheit/Waschraum und Toilette täglich reinigen.
Fließendes Kalt- und Warmwasser.
Raumtemperatur mind. 21°C
Unmittelbar ins Freie führende Ausgänge von Waschräumen müssen als Windfang ausgebildet sein.

Prüfungen

Jährlich

Weiterführende Literatur

Baumappe B9 Aufenthaltsräume und Sanitäreinrichtungen
BauV §§34-35
AStV §46 Gebäude und Arbeitsräume auf Baustellen und §§33-36