Aufenthaltsraum

Sicherheitsmaßnahmen

5 Arbeitnehmer länger als 1 Woche beschäftigt.
Raumhöhe 2,30 m; bei Container 2,20 m.
Mindestabmessungen und -ausstattung beachten.
kühles Trinkwasser oder andere alkoholfreie Getränke zur Verfügung stellen
Möglichkeit zum Wärmen und Kühlen von Speisen vorsehen
Während der kalten Jahreszeit muss der Aufenthaltsraum mind. 21 °C beheizt sein und die ins Freie führende Tür mit einem Windfang ausgestattet sein

Prüfungen

Jährlich

Weiterführende Literatur

Baumappe B9 Aufenthaltsräume und Sanitäreinrichtungen
BauV §36 Aufenthaltsräume
AStV §46 Gebäude und Arbeitsräume auf Baustellen und §36 Aufenthalts- und Bereitschaftsräume