Lagerbehälter

Sicherheitsmaßnahmen

Verkehrs- /Gehwege freihalten.
Vorspringende Kanten und Ecken kennzeichnen.
Geeignet und zweckmäßig für zu lagernde Stoffe.
Bei gefährlichen Arbeitstoffen: Kennzeichnung und Warnhinweise

Prüfungen

Jährlich

Aufliegende Unterlagen

Anordnung zu Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in oder an Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Gräben, Künetten, Kanälen und Rohrleitungen

Weiterführende Literatur

AStV §10 Lagerungen
AM-VO §§ 50 - 51 Behälter, Silos, Bunker
BauV §§120, 122
Baumappe D24 Lagerung