Vibrationen Hand-Arm

Gefahren

Störungen
gesundheitsschädigende Wirkung wie kurzfristige Störwirkungen z.B. Sehstörungen, Ermüdung, Konzentrationsschwäche
Beschädigung der Wirbelsäule
Knochen und Gelenksschäden
Durchblutungsstörungen

Sicherheitsmaßnahmen

Das Ausmaß der Vibrationen, die auf den menschlichen Körper übertragen werden können, ist durch geeignete Maßnahmen möglichst niedrig zu halten.
Werden die Auslösewerte für Hand-Arm-Vibrationen (2,5 m/s² für einen Beurteilungszeitraum von 1 Arbeitstag = 8 h) oder für Ganzkörper-Vibrationen (0,5 m/s² für einen Beurteilungszeitraum von 1 Arbeitstag = 8 h) überschritten, sind geeignete technische Maßnahmen vorzusehen, wie Sitze, die die Ganzkörper-Vibrationen wirkungsvoll dämpfen, oder Griffe, die auf den Hand-Arm-Bereich übertragenen Vibrationen verringern. Darüber hinaus sind organisatorische Maßnahmen durchzuführen, wie die Beschränkung der Beschäftigungsdauer, Arbeitsunterbrechungen oder Erholzeiten.
Wenn eine Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für Hand-Arm-Vibrationen (5 m/s²) oder für Ganzkörper-Vibrationen (1,15 m/s²) nicht ausgeschlossen werden kann, müssen repräsentative Messungen durchgeführt und dokumentiert werden sowie die erforderlichen Maßnamen durchgeführt werden. Diese Messungen werden sinnvollerweise nicht von einem Unternehmen allein, sondern für die gesamte Branche durchgeführt.
Als Ergebnis erhält man dann z.B. wie viele Stunden am Tag ein Arbeitnehmer mit einer bestimmten Arbeitsmaschine bestimmte Arbeiten durchführen darf.
Eine Übergangsfrist wurde vom Gesetzgeber eingeräumt: In Verwendung befindliche Arbeitsmittel, bei denen trotz der obigen Maßnahmen die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte für Vibrationen nicht möglich ist, dürfen bis 7. Juli 2011 weiter verwendet werden.

Persönliche Schutzausrüstung

vibrationsdämpfende Griffe/Handschuhe/Sitze

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

lt. Spezialevaluierung

Aufliegende Unterlagen

Vorgaben aus der Spezialevaluierung

Weiterführende Literatur

VOLV
Baumappe B24 Lärm und Vibrationen
Evaluierung lt. www.eval.at
www.arbeitsinspektion.gv.at