Für werdende (8 Wochen vor der Entbindung) und stillende Mütter sowie 8 Wochen nach der Entbindung sind nach dem Mutterschutzgesetz besondere Schutzbestimmungen vorgesehen.
Für Arbeitsplätze an denen Frauen beschäftigt werden sind die Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen zu setzen. Dafür sind erforderlichenfalls Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner heranzuziehen.
Dabei sind insbesondere Art , Ausmaß und Dauer der Einwirkung auf und Belastung für werdende und stillende Mütter zu berücksichtigen.
Wir empfehlen die Evaluierung durch das Anlegen einer wiederkehrenden Tätigkeit "Mutterschutz" durchzuführen. Dabei werden die Stichworte, in denen Inhalte zum Thema Mutterschutz unter "Besonderheiten" eingefügt sind, aufgelistet.
MSchG
Bundesgesetz für Nachtarbeit der Frauen
VO über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen
Baumappe Z1 das Arbeitsschutzsysten, Z2 Arbeitssicherheit im Betrieb