Eignungs- und Folgeuntersuchung

Sicherheitsmaßnahmen

Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind bei Tätigkeiten bei denen die Gefahr einer Berufskrankheit besteht und bei denen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung prophylaktische Bedeutung zukommt Eignungs- und Folgeuntersuchungen durchzuführen.
Die erforderlichen Untersuchungen sind im Einvernehmen mit der Sicherheitsfachkraft und dem Arbeitsmediziner festzulegen.
Bei erforderlicher baustellenspezifischer Untersuchung ist diese, bei wiederkehrender Belastung der Person, unter ""Besonderheiten der Baustelle"" einzutragen.

Weiterführende Literatur

ASchG
VGÜ
Baumappe B1 Gefahrenevaluierung