Quetschen
Zusammenstoß
Überfahren
ggf. Vibration
Gegen unbefugte Inbetriebnahme sichern.
Bei Sichteinschränkung: Einweiser.
Sicherheitsabstand von Geländestufen einhalten.
Mitfahrt nur auf gesicherten Plätzen.
Gefährdungen aus Antrieb beachten.
Ausbildung/betriebliche Erlaubnis
Für Jugendliche mit Lernfahrausweis oder Lenkerberechtigung (kraftrechtliche Vorschriften) erlaubt
Jährlich
Vor Inbetriebnahme
Lenkerberechtigungen der Arbeitnehmer und schriftliche Lenkerbewilligung des Arbeitgebers (= „Innerbetrieblicher Führerschein“)
Bedienungsanleitung
BauV 21. Abschnitt Arbeiten mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
AM-VO §§ 23, 53 selbstfahrende Arbeitsmittel
Baumappe E0 Baumaschinen Allgemeines, E13 Prüfung von Maschinen