Verschütten
Rollen/Gleiten/Abrutschen
Ausrutschen
Auf sachgerechten und geeigneten Verbau achten. Ausnahme: standfester Boden bis 1,25 m Tiefe, wenn keine Zusatzlasten und Erschütterungen gegeben sind (standfester Fels).
Nicht an ungesicherten Künettenwänden aufhalten (unten und oben).
Schutzstreifen 50 cm vorsehen.
Sicherheitsabstand vom Grabwerkzeug einhalten.
Auf Schadstoffansammlungen achten.
Kreuzende Leitungen sichern.
Herabfallen von Gegenständen verhindern.
Für sichere Auf-/Abstiege sorgen.
Sicherheitsschuhe/-stiefel
Schutzhelm bei tieferen Künetten (ab ca. 1,70 m)
Anordnung zu Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in oder an Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Gräben, Künetten, Kanälen und Rohrleitungen (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)
Baumappe D2 Künettenverbau, D3 Leitungssicherung, D4 Baugrubenverbau und D5 Arbeitsraumbreiten
M 223.1 Erdarbeiten - Gruben, Gräben, Künetten
BauV 6. Abschnitt Erd- und Felsarbeiten