Arbeiten auf Gerüsten

Gefahren

Kippen/Herabfallen
Absturz
Ausrutschen

Sicherheitsmaßnahmen

Sichtkontrolle des Gerüstes, Gerüst nicht überlasten.
Standfestigkeit sicherstellen.
Nicht auf Gerüstlagen springen.
Aufstiege benutzen.
Bei gleichzeitigem Arbeiten auf übereinanderliegenden Gerüstlagen Schutzhelm erforderlich.
Gerüständerung nur nach Absprache mit dem Errichter.

Persönliche Schutzausrüstung

Schutzhelm
Sicherheitsschuhe/-stiefel

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

Für Jugendliche verboten
Arbeiten auf Gerüsten; erlaubt ab Beginn der Ausbildung auf Gerüstlagen bis zu einer Höhe von 4 m; erlaubt nach zwölf Monaten Ausbildung unter Aufsicht auf Gerüstlagen über 4 m Höhe, wenn sich die Aufsichtsperson durch Einsichtnahme in die gemäß § 61 Abs. 5 BauV geführten Vermerke vergewissert hat, dass das Gerüst ordnungsgemäß überprüft wurde und keine Mängel aufweist.

Prüfungen

Benützungsüberprüfung (Bearbeitung des Formulares "Gerüstüberprüfung" aus der Bibliothek)

Aufliegende Unterlagen

- Vormerk über die Überprüfung durch eine fachkundige Person des Gerüstaufstellers nach Fertigstellung des Gerüsts
- Vormerk über die Überprüfung auf offensichtliche Mängel durch eine fachkundige Person des Gerüstbenützers vor der erstmaligen Benützung sowie mindestens einmal monatlich bei Systemgerüsten und einmal wöchentlich bei allen anderen Gerüsten
gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind:
- Statischer Nachweis für Gerüste und Gerüstbauteile bei Abweichung von Regelausführung

Weiterführende Literatur

Baumappe E8 Arbeits- und Schutzgerüste
BauV 7. Abschnitt Gerüste
AM-VO § 40 Gerüste
DACHS-Empfehlung > www.bauforumplus.eu
M.plus 262 Arbeits- und Schutzgerüste