Arbeiten auf Dächern

Gefahren

Kippen/Herabfallen
Absturz

Sicherheitsmaßnahmen

Absturzsicherung ab 3 m Absturzhöhe:
Dachneigung bis 20°: Wehr, Fanggerüst, Fangnetz.
Dachneigung über 20°: Dachfanggerüst, Dachschutzblende nur bis 60°.
Dachneigung über 45°: Anseilschutz.
Als Standplatz zusätzlich: Dachdeckerstuhl (nach außen gesichert) oder Dachdeckerfahrstuhl (turmartige Bauwerke) oder Dachleiter, max. 6 m lang, bis max. 75° Dachneigung.
Bei nicht durchbruchsicheren Dächern: Laufstege verwenden.
Bei geringfügigen Arbeiten (max. 1 Tag) oder Arbeiten am Dachsaum bzw. Giebelbereich genügt sicheres Anseilen.
Bei Anseilschutz mind. 2 erfahrene Arbeitnehmer.
Material gegen Herabfallen, Abgleiten oder Abrollen sichern.

Persönliche Schutzausrüstung

Sicherheitsschuhe/-stiefel
Anseilschutz

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

Auf Dächern über 60° oder Dachdeckerfahrstuhl: für Jugendliche verboten
Auf Dächern über 60° oder Dachdeckerfahrstuhl: Lehrlinge nach 12 Monaten Ausbildung unter Aufsicht
Für Jugendliche erlaubt, wenn technische Schutzmaßnahmen gegen Absturz vorhanden sind

Aufliegende Unterlagen

- Statischer Nachweis für Gerüste und Gerüstbauteile bei Abweichung von Regelausführung
- ggf. Statischer Nachweis und Aufstellanleitung für Metallgerüste
- ggf. Statischer Nachweis für Befestigung von Konsolgerüsten/ für Ausschussgerüste/ für Hängegerüste
(gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)

Weiterführende Literatur

Baumappe D14 Arbeiten auf Dächern
AUVA M 222 Arbeiten auf Dächern und M.plus 750 Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz
BauV 11. Abschnitt Arbeiten auf Dächern
ÖNORM B 3417 Planungsgrundlagen