Sprengmittellager

Gefahren

Stolpern/Umknicken
Vergiften
Explosion
Staub/Dämpfe/Rauch

Sicherheitsmaßnahmen

Zutritt für Unbefugte verboten!
Feuerlöscher
Zündquellen vermeiden
Trennung von Sprengstoffen (Verträglichkeitsgruppe D) und Zündmittel (Verträglichkeitsgruppe B)
zulässige Lagermengen nicht überschreiten
strenges Rauch- und Alkoholverbot
detaillierte gesetzliche Bestimmungen !
Hautkontakt vermeiden
gute Durchlüftung des Lagers
im Brandfall den Gefahrenbereich verlassen
Einbruchhemmende Türen und Fenster
Schlüssel sicher verwahren
Lager nie unbeaufsichtigt offen lassen
Exakte Aufzeichnungen im Lagerbuch
Überprüfung des Lagers und der eingelagerten Sprengstoffe alle 2 Wochen
Verkehrswege frei und sauber halten

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

Alleinige Anordnungsbefugnis des ausgebildeten Sprengbefugten
Sprenggehilfen min. 19 Jahre

Prüfungen

Jährlich

Aufliegende Unterlagen

Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind

Weiterführende Literatur

Betriebsanlagengenehmigung
Sicherheitsdatenblätter
Baumappe B18 Chemikalien/Gefährliche Arbeitsstoffe und D21 Explosionsschutz/VEXAT
Sprengmittelgesetz