Lacke/Lösungsmittellager

Gefahren

Brand
Explosion

Sicherheitsmaßnahmen

Lagermenge kennzeichnen.
Rauchverbot.
Zündquellen vermeiden.
Regelmäßig lüften (bzw. Zwangslüftung).
Behälter nicht offen stehen lassen.
Gase/Dämpfe nicht einatmen.
Aufbewahrung und Verzehr von Nahrungsmittel im Lagerraum verboten.

Prüfungen

Jährlich

Aufliegende Unterlagen

Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)

Weiterführende Literatur

ASchG 4. Abschnitt Arbeitsstoffe
AStV § 10 Lagerungen
BauV 2. Abschnitt Arbeitsvorgänge und Arbeitsverfahren
Baumappe B18 Chemikalien/Gefährliche Arbeitsstoffe und D21 Explosionsschutz/VEXAT
Betriebsanlagengenehmigung
ASchG §§ 4 - 7 und 64
Merkblatt "Manuelle Lasthandhabung" AG Bau
AUVA M 025 Heben und Tragen, Schieben und Ziehen und M.plus 301 Explosionsschutz
AStV § 10 Lagerungen
VEXAT