Chemikalienlager

Gefahren

Kippen/Herabfallen
Verätzen
Vergiften
Brand
Explosion
Chemische Reaktion

Sicherheitsmaßnahmen

Feuerlöscher
Brandmelder
zulässige Lagermengen nicht überschreiten
keine Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in Ein-, Aus- und Durchgängen, Durchfahrten, Dachböden, auf und unter Stiegen, Rampen, Laufstegen, Podesten, auf Fluchtwegen und bei Notausgängen udgl., generell nicht in schlecht durchlüfteten Bereichen
Elektroinstallation Ex-geschützt und nur Verwendung von Ex-geschützten Geräten/Werkzeugen
Gebinde gut verschlossen halten
Be- und Entlüftung nach Vorschrift
möglichst unzerbrechliche Gebinde verwenden
Zusammenlagerungsverbote beachten
Sachen stabil lagern
Verkehrswege frei und sauber halten
Unterweisung abgestimmt auf die jeweilige Tätigkeit
Zutritt und Verantwortlichkeit regeln

Prüfungen

Brandmelder periodisch prüfen

Aufliegende Unterlagen

- Aufzeichnung über jährliche Einsatzübung bei Brandalarm
- Brandschutzordnung
- Brandalarmplan
- Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen
(Nachweise müssen auf der Baustelle aufliegen, sofern auf dieser Baustelle Arbeitnehmer mehr als fünf Arbeitstage beschäftigt werden).

Weiterführende Literatur

ChemG
ChemV
VbF
StV § 10 Lagerungen
BauV 2. Abschnitt Arbeitsvorgänge und Arbeitsverfahren
AUVA M.plus 330 Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen, M 363 Flüssiggas, M 391 Sicherer Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, M.plus 302 Gefährliche Arbeitsstoffe - Information und Unterweisung
Baumappe B18 Chemikalien/Gefährliche Arbeitsstoffe