Ordnungsgemäß anlegen.
Feuerlöscher vorhalten
Kennzeichnung
Freihalten und erforderlichenfalls beleuchten.
Türen und Tore entsprechend ausführen und instand halten.
Bei Erfordernis Schutzdächer anbringen
ASchG
VbF
Betriebsanlagengenehmigung
AStV 1. Abschn. Allgemeine Bestimmungen und 2. Abschn. Sicherung der Flucht