Ordnung und Sauberkeit halten.
Kennzeichnen der Verkehrswege.
Fahrordnung aufstellen.
Ggf. Einweiser einsetzen,
Notbeleuchtung für Fluchtwege.
Keine Zwischenlagerungen.
Regelmäßige Überprüfung
ASchG
AStV 1. Abschn. Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten und 2. Abschn. Sicherung der Flucht