Belichtung/Beleuchtung in Arbeitsräumen

Sicherheitsmaßnahmen

Ausreichend natürliche Belichtung (10% der Grundfläche).
Ausreichende künstliche Beleuchtung.
Beleuchtungskörper und Fensterflächen regelmäßig säubern.
Fensterflächen nicht verstellen.

Weiterführende Literatur

ASchG
AStV 1. Abschn. Allgemeine Bestimmungen