Verkehrswege freihalten.
Vorspringende Kanten und Ecken kennzeichnen.
Standsicherheit für jeden Lastfall (Entleerung, Ladegerät etc.) beachten.
Bei Materialentnahme Überhänge beseitigen (z.B. gefrorenes Gut).
Jährlich
AStV § 10 Lagerungen
AUVA M.plus 330 Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen