Sprengmitteltransport

Gefahren

Explosion

Sicherheitsmaßnahmen

Strenges Rauch- und Alkoholverbot
Sprengstoffe und sprengkräftige Zünder getrennt in ungeöffneten Lieferverpackungen transportieren
geeignete Tragmittel, verschließbare Schießkiste verwenden
Ausnahme: max. 5 kg Sprengstoff + 1 Rolle Sprengschnur + 50 sprengkräftige Zünder dürfen in der Schießkiste sicher voneinander getrennt transportiert werden
Sprengstoffe und Zündmittel keinesfalls in der Kleidung tragen
Auf öffentlichen Straßen: Gemäß Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBG nur von entsprechend ausgestatteten und gekennzeichneten LKW. Ausnahme: Sprengbefugter darf in seinem PKW bis 50 kg Sprengstoff oder bis 5 20 kg Schwarzpulver bzw. plastischen Sprengstoff transportieren
Weitere Ausnahmen kann der Landeshauptmann genehmigen
Innerhalb des Betriebes und auf der Baustelle max. 25 kg tragen
Fahrzeuge kennzeichnen
Sprengmittel nie unbeaufsichtigt lassen.

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

Gefahrgutlenkerausbildung (Ausnahmen s. techn./ organisatorische Sicherheitsmaßnahmen)
Innerbetrieblich Aufsicht durch den Sprengbefugten
Unterweisung der Sprenggehilfen, die in jeder Hinsicht verlässlich sein müssen, durch den Sprengbefugten
Mindestalter

Aufliegende Unterlagen

Lenkerberechtigungen der Arbeitnehmer und schriftliche Lenkerbewilligung des Arbeitgebers (= „Innerbetrieblicher Führerschein“)

Weiterführende Literatur

SprG
SprengV
AUVA M 830 Gefahrguttransport auf der Straße
GGBG
Baumappe D23 Transport/Ladungssicherung