Reizung
Verbrühen/Verbrennen
Staub/Dämpfe/Rauch
Blendung
Brennbare Stoffe entfernen.
Feuerlöscher bereithalten.
Isolierung sicherstellen.
Falls erforderlich, Schweißrauch absaugen, Frischluft zuführen.
Nach Arbeitsende Glutreste beseitigen, Brandwache einteilen.
Schweißstromrückleitung kontaktsicher nahe der Schweißstelle anbringen.
Schutzbrille
Schutzschild
Schutzschirm
Schutzkleidung
geprüfter Schweißer
Jugendliche nach vollendetem 17. Lebensjahr erlaubt
Für Lehrlinge unter Aufsicht erlaubt
Jugendschutz-Ausnahme:
Schweiß- und Schneidearbeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen (z.B. enge Räume) für Jugendliche verboten. Für Lehrlinge nach 18 Monaten Ausbildung unter Aufsicht erlaubt.
- Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)
- Vormerke über Messungen von Absauganlage
Baumappe D16 Schweißarbeiten
AUVA M 665 Lichtbogenschweißen
KJBG-VO § 6 Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln