Elektroschweißen

Gefahren

Reizung
Verbrühen/Verbrennen
Staub/Dämpfe/Rauch
Blendung

Sicherheitsmaßnahmen

Brennbare Stoffe entfernen.
Feuerlöscher bereithalten.
Isolierung sicherstellen.
Falls erforderlich, Schweißrauch absaugen, Frischluft zuführen.
Nach Arbeitsende Glutreste beseitigen, Brandwache einteilen.
Schweißstromrückleitung kontaktsicher nahe der Schweißstelle anbringen.

Persönliche Schutzausrüstung

Schutzbrille
Schutzschild
Schutzschirm
Schutzkleidung

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

geprüfter Schweißer
Jugendliche nach vollendetem 17. Lebensjahr erlaubt
Für Lehrlinge unter Aufsicht erlaubt
Jugendschutz-Ausnahme:
Schweiß- und Schneidearbeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen (z.B. enge Räume) für Jugendliche verboten. Für Lehrlinge nach 18 Monaten Ausbildung unter Aufsicht erlaubt.

Aufliegende Unterlagen

- Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)
- Vormerke über Messungen von Absauganlage

Weiterführende Literatur

Baumappe D16 Schweißarbeiten
AUVA M 665 Lichtbogenschweißen
KJBG-VO § 6 Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln