Verbrühen/Verbrennen
Staub/Dämpfe/Rauch
sicheren Standplatz schaffen
Arbeitsplatz freihalten
nach Möglichkeit zu bearbeitende Anlage abschalten, sonst Warnung der Beschäftigten
Schutzhandschuhe
Feinstaubmaske bei auftretendem Feinstaub
Anordnung zu Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in oder an Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Gräben, Künetten, Kanälen und Rohrleitungen (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)
ASchG §§ 4 - 7 und 64
Merkblatt "Manuelle Lasthandhabung" AG Bau
AUVA M 025 Heben und Tragen, Schieben und Ziehen
BauV § 5