Anlagen, Rohrleitungen isolieren

Gefahren

Verbrühen/Verbrennen
Staub/Dämpfe/Rauch

Sicherheitsmaßnahmen

sicheren Standplatz schaffen
Arbeitsplatz freihalten
nach Möglichkeit zu bearbeitende Anlage abschalten, sonst Warnung der Beschäftigten

Persönliche Schutzausrüstung

Schutzhandschuhe
Feinstaubmaske bei auftretendem Feinstaub

Aufliegende Unterlagen

Anordnung zu Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in oder an Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Gräben, Künetten, Kanälen und Rohrleitungen (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)

Weiterführende Literatur

ASchG §§ 4 - 7 und 64
Merkblatt "Manuelle Lasthandhabung" AG Bau
AUVA M 025 Heben und Tragen, Schieben und Ziehen
BauV § 5