Quetschen
Kippen/Herabfallen
Belastung durch gebückte Haltung, Meniskusschäden durch knieende Tätigkeit
geeignete bequeme Arbeitskleidung
Arbeitspausen zur Ausgleichsgymnastik nutzen
Arbeitsplatz freihalten
Hebehilfen verwenden
Schutzhandschuhe
Sicherheitsschuhe/-stiefel
Je nach Arbeitshaltung: Gesäßstütze, Knieschützer
rechnerischer Nachweis der Standsicherheit beim Abböschen (wenn steilere Böschungen als 45° bei nichtbindigen Böden bzw. als 60° bei bindigen Böden), (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)
ASchG §§ 4 - 7 und 64
Merkblatt "Manuelle Lasthandhabung" AG Bau
BauV § 5 und 6. Abschnitt Erd- und Felsarbeiten
AUVA M 223.1 Erdarbeiten - Gruben, Gräben, Künetten
VOPST