Böschungen

Gefahren

Verschütten
Rollen/Gleiten/Abrutschen

Sicherheitsmaßnahmen

Die Böschungsneigung fachgerecht wählen (Bodenart, Auflasten, Erschütterungen, Grundwasser etc.).
Ohne Nachweis ist folgende Regelböschung möglich:
- bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden, wie Mutterböden, Sande oder Kiese, höchstens 45 °,
- bei steifen oder halbfesten bindigen Böden, wie Lehm, Mergel, fester Ton, höchstens 60 °,
- bei leichtem Fels höchstens 80 °,
- bei schwerem Fels höchstens 90 °
Bei Abweichung rechnerischer Nachweis erforderlich (aufliegend und Kontrolle ob der Boden dem Nachweis entspricht).
Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse wie Zementmörtelspritzer, Spritzbeton, Folienabdeckung.
Bei Gräben und Baugruben bis 1,25 m Tiefe können die Wände senkrecht angelegt werden, ausgenommen wenn schlechte Bodenverhältnisse oder besondere Einflüsse, wie Erschütterungen durch den Straßen- oder Schienenverkehr, vorliegen, müssen auch schon bei einer geringeren Tiefe als 1,25 m Maßnahmen wie geböschter Aushub oder Verbau der Künette durchgeführt werden.

Prüfungen

Regelmäßige Überprüfung

Aufliegende Unterlagen

- Anordnung von Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in oder an Schächten, Gruben, Gräben, Künetten, Kanälen und Rohrleitungen
- wenn steilere Böschungen als nach BauV § 50 (1) ausgeführt werden ist vor Ausführung der Arbeiten ein rechnerischer Nachweis der Standsicherheit durch eine fachkundige Person zu erstellen.

Weiterführende Literatur

Baumappe D1 Böschungen
AUVA M 223.1 Erdarbeiten - Gruben, Gräben, Künetten
BauV 6. Abschnitt