Erfassen/Einziehen
Lösen/Bersten/Wegfliegen
Geologie erkunden.
Mindestabstände zu Erdleitungen einhalten.
Hebezeuge und Transportgeräte prüfen.
Geeignete Hilfsmittel zur Handhabung der Bohrgestänge.
Beschädigte, abgenützte Bohrkronen wechseln.
Auf sicheren Untergrund achten.
Arbeitsbereich sichern.
Gefährdungen aus Antrieb beachten.
Handgeräte sind von Jugendschutzbestimmungen ausgenommen.
Sicherheitsschuhe/-stiefel
Schutzhelm
Gehörschutz
Jährlich
Bei elektr. Betriebsmitteln: wöchentl. und halbjährlich
Vor Inbetriebnahme
BauV 21. Abschnitt Arbeiten mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
BauV 20. Abschnitt Arbeiten mit Hebezeugen