Absturz
Ausrutschen
Reizung
Absturzsicherung festlegen, insbesondere durch Deckenöffnungen
Zutritt unbefugter Personen verhindern
bei Arbeiten im Gebäudeinnern gut lüften
nicht in der Rauchfahne aufhalten
richtige Verarbeitungstemperatur einhalten
Anseilschutz, wenn keine technische Absturzsicherung vorhanden
PSA-V § 14
Baumappe C8 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, D14 Arbeiten auf Dächern und E7 Absturzsicherung
AUVA M 222 Arbeiten auf Dächern
BauV 11. Abschnitt