Stemmen

Gefahren

Lärm
Kippen/Herabfallen
Splitter
Staub/Dämpfe/Rauch
Zwangshaltung

Sicherheitsmaßnahmen

Auf sicheren Standplatz achten.
Bauwerks-/Bauteilstatik nicht gefährden.
ggf. Sicherungsmaßnahmen festlegen.
Zwangshaltung vermeiden.
Regelmäßige Pausen oder andere Tätigkeiten mit entspannter Körperhaltung.

Persönliche Schutzausrüstung

Schutzbrille
Gehörschutz
Sicherheitsschuhe/-stiefel

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

Stemmarbeiten mit nicht kraftbetriebenen Arbeitsmitteln, die nach § 4 Abs. 1 zulässig sind, soweit damit eine für Jugendliche unzuträgliche Beanspruchung des Organismus verbunden ist

Weiterführende Literatur

KJBG-VO § 5 Arbeiten unter psychischen und physischen Belastungen
ASchG §§ 4 - 7 und 64
Merkblatt "Manuelle Lasthandhabung" AG Bau
BauV § 5
VOLV