Vergiften
Brand
Explosion
Staub/Dämpfe/Rauch
Gesundheitsgefährdend
Zündquellen fernhalten (Rauchverbot
kein offenes Feuer)
bei Transport und Lagerung keine funkenziehenden Werkzeuge benutzen
Alle Sprengstoffe kühl und trocken lagern
unbedingt Sicherheitsdatenblatt beachten.
Schutzhandschuhe
Alleinige Anordnungsbefugnis des ausgebildeten Sprengbefugten
Sprenggehilfen min. 19 Jahre
Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)
Sicherheitsdatenblätter
Gefahrenhinweise auf dem Gebinde
Sprengtechnische Ratschläge vom Hersteller
Lagerbuch
Sprengmittelverordnung
Baumappe B18 Chemikalien/Gefährliche Arbeitsstoffe