Spraydosen

Gefahren

Brand, Explosion

Sicherheitsmaßnahmen

Absolute Lagerverbote bestehen:
• in Stiegenhäusern
• in Ausgängen, in Notausgängen, im Umkreis von 2 m um Ausgänge aus Stiegenhäusern und um Notausgänge
• in Schaufenstern
• in Durchfahrten und auf Gängen.
Grundlegende Anforderungen:
• keine Erwärmung über 50 °C (z. B. durch Sonneneinstrahlung oder andere Wärmequellen)
• 0,5 m Mindestabstand zu Wärmequellen (Heizanlagen) oder wärmedämmende Abschirmung
• Punktstrahler nicht auf Druckgaspackungen richten
• undichte oder sonst beschädigte Spraydosen gesondert verwahren.
In nicht genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlagen dürfen grundsätzlich höchstens 50 Druckgaspackungen in einer Betriebsanlage eine Menge von höchstens 200 kg Aerosolpackungen) gelagert werden. Dabei sind jedenfalls die Lagerverbote zu beachten.

Weiterführende Literatur

VbF
BauV 2. Abschnitt Arbeitsvorgänge und Arbeitsverfahren
APLV
VEXAT
AUVA M.plus 301 Explosionsschutz
Gefahrenhinweise auf dem Gebinde
Baumappe B18 Chemikalien/Gefährliche Arbeitsstoffe