Erdgas, Flüssiggas

Gefahren

Vergiften
Brand
Explosion

Sicherheitsmaßnahmen

Zündquellen vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
Flüssiggas ist schwerer als Luft und bildet beim Austritt gefährliche Ansammlung in Gruben und Kellern.

Persönliche Schutzausrüstung

Schutzbrille
Schutzhandschuhe
Atemschutz

Aufliegende Unterlagen

- Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen
- Anordnung zu Schutzmaßnahmen bei Aufstellung und Verwendung von Flüssiggasbehältern unter Erdgleiche
- Anordnung zu Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in oder an Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Gräben, Künetten, Kanälen und Rohrleitungen
(gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)

Weiterführende Literatur

ChemG
ChemV
VbF
BauV 2. Abschnitt Arbeitsvorgänge und Arbeitsverfahren
AUVA M 391 Sicherer Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, M.plus 302 Gefährliche Arbeitsstoffe - Information und Unterweisung , M 301 Explosionsschutz und M.plus 327 Einsteigen in enge Räume und Behälter
Sicherheitsdatenblätter
Gefahrenhinweise auf dem Gebinde
BauV 19. Abschnitt Arbeiten mit Flüssiggas
Baumappe D17 Arbeiten mit Flüssiggas und B17 Flüssiggasanlagen
Flüssiggas-VO
Technische Regeln Flüssiggas/G2 erhältlich bei: ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach)
VEXAT-Merkblatt "Explosionsfähige Atmosphären" (Bezug www.bau.or.at>Recht>Arbeitssicherheit)