Gesundheitsgefährdend
besondere Gefahr für ungeborenes Leben
Berufskrankheit, bleibende Gesundheitsschäden
Ersatzpflicht durch ungefährlicheren Stoff, soweit möglich
schriftliche Meldung an das zuständige Arbeitsinspektorat
Verzeichnis der betroffenen Arbeitnehmer
Eignungs- und Folgeuntersuchung
abgestimmt auf die jeweilige Tätigkeit Zutritt und Verantwortlichkeit streng festlegen
lt. Sicherheitsdatenblatt
ChemG
ChemV
VbF
BauV 2. Abschnitt Arbeitsvorgänge und Arbeitsverfahren
M 340 und M.plus 340 Krebserzeugende Arbeitsstoffe erkenen und handhaben
M.plus 340.6 Krebserzeugende Arbeitsstoffe auf Baustellen
391 Sicherer Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
M.plus 302 Gefährliche Arbeitsstoffe - Information und Unterweisung
Sicherheitsdatenblätter
Gefahrenhinweise auf dem Gebinde
VGÜ
ASchG §§ 40 - 47
Baumappe B18 Chemikalien / Gefährliche Arbeitsstoffe