Vergiften
Gesundheitsgefährdend
besondere Gefahr für ungeborenes Leben
Versperrt aufbewahren (Giftschrank)
nur an verlässliche, unterwiesene, volljährige Personen weitergeben
Aufzeichnungen über Erwerb, Verbleib und Verwendung führen
Warnschilder auf der Türe
Eignungs- und Folgeuntersuchung
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Frauen
abgestimmt auf die jeweilige Tätigkeit Zutritt und Verantwortlichkeit streng festlegen.
lt. Sicherheitsdatenblatt
Giftbeauftragter
periodische (z. B. monatliche) Inventur
ChemG
ChemV
VbF
BauV 2. Abschnitt Arbeitsvorgänge und Arbeitsverfahren
AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe
Sicherheitsdatenblätter
Gefahrenhinweise auf dem Gebinde
VGÜ
Giftverordnung, Giftbezugsberechtigung
Mutterschutzgesetz
Baumappe B18 Chemikalien / Gefährliche Arbeitsstoffe
AUVA M 391 Sicherer Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
M.plus 302 Gefährliche Arbeitsstoffe - Information und Unterweisung