Schneiden
Lärm
Staub/Dämpfe/Rauch
Vibration
Auf tragfähigen Untergrund achten.
Beschädigte, abgenützte Schneidscheiben wechseln.
Arbeitsbereich sichern.
Schutzabdeckungen verwenden.
Gefährdungen aus Antrieb beachten.
Bei Frostgefahr Spülwasser absaugen (bzw. Gefrierschutz).
Gehörschutz
Für Jugendliche verboten
Für Lehrlinge nach 18 bzw. 12 Monaten + Sonderausbild. (Berufsschule, Nachweis) u. Aufsicht erlaubt
Jährlich
Bei elektr. Betriebsmitteln: wöchentl. und halbjährlich
Vor Inbetriebnahme
Bedienungsanleitung
BauV 21. Abschnitt Arbeiten mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
Baumappe E0 Baumaschinen Allgemeines
KJBG-VO § 6 Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln
VOLV